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BMAS erweitert Zielgruppe des ESF-Programms für Langzeitarbeitslose

Das Bundesarbeitsministerium passt zum zweiten Mal die Förderkriterien für das Sonderprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit an. Das geht aus einem Rundschreiben des Bundesverwaltungsamts hervor. Bisher sind erst ein Drittel der geplanten Plätze besetzt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) passt zum 1. Februar erneut die Förderrichtlinie des aus dem Europäischen Sozialfonds finanzierten Sonderprogramms zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit an und erweitert damit unter anderem den potentiellen Teilnehmerkreis.

Mit den Änderungen würden Erkenntnisse aus der Umsetzungspraxis sowie Anregungen aus zwei Workshops mit Praktikern berücksichtigt und "zusätzliche Impulse für die Zielerreichung des Programms gegeben", so das für die Umsetzung verantwortliche Bundesverwaltungsamt (BVA).

O-Ton Arbeitsmarkt hat die Änderungen im Detail zusammengestellt.