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Landkreistag legt Vorschläge zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit vor

Im Rahmen der aktuellen politischen Diskussion geht es derzeit darum, wie das Gesamtsystem der Arbeitsförderung besser und effektiver ausgestaltet werden kann.

In diesem Zusammenhang fordert der Deutsche Landkreistag mit dem Papier "Vorschläge zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit" u.a. folgende Maßnahmen:

  1. Die Zuständigkeit für die berufliche Integration während des Asylverfahrens sollte auf die Jobcenter übertragen werden. Dadurch können Schnittstellen vermieden werden, die insbesondere bei diesem Personenkreis besonders nachteilig sind.
  2. Der Aufbau (weiterer) beruflicher Qualifikationen und die Heranführung an den hiesigen Arbeitsmarkt z. B. durch Praktikumsplätze, Bewerbungscoaching und Qualifizierungsmaßnahmen muss als ganzheitlicher Ansatz insbesondere für die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge und Asylberechtigten entwickelt werden.
  3. Die Bewirtschaftung der Kurse zur berufsbezogenen Sprachförderung sollte auf die Jobcenter übertragen werden. Zudem sollte den Landkreisen ermöglicht werden, die Koordinierung der Integrationskurse einschließlich der sozialpädagogischen und migrationsspezifischen Beratungsangebote zu übernehmen.
  4. Die intensive und ganzheitliche Betreuung von Jugendlichen bei der Ausbildungssuche durch die Jobcenter muss auch weiterhin gewährleistet werden. Dies darf nicht durch eine Übertragung auf die Arbeitslosenversicherung erschwert werden.
  5. Das Leistungsrecht und das Verfahrensrecht im SGB II müssen weiter vereinfacht werden. Dies gilt etwa für den Wegfall des Eigenanteils von 1 € bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichenMittagsverpflegung im Rahmen des Bildungspakets oder eine deutliche Bagatellgrenze bei Erstattungsforderungen.
  6. Ein besonderer Bürokratietreiber ist die sog. Bedarfsanteilsmethode bei der Einkommensanrechnung. Gemäß dem Individualprinzip ist die vertikale Einkommensanrechnung gesetzlich vorzuschreiben. Dadurch würde Erwerbseinkommen zunächst beim Erwerbstätigen selbst angerechnet.
  7. Die Möglichkeiten eines Sozialen Arbeitsmarktes müssen weiter ausgebaut werden. Insoweit müssen auch die kommunalen Beschäftigungsgesellschaften gestärkt werden.
  8. Bei den Arbeitsgelegenheiten müssen die Kriterien "zusätzlich", "im öffentlichen Interesse" und "wettbewerbsneutral" gestrichen werden. Im Dialog mit der örtlichen Wirtschaft können sinnvolle Ausgestaltungen entwickelt werden.
  9. Die Jobcenter benötigen für ihre anspruchsvolle und herausfordernde Tätigkeit im Interesse der Leistungsberechtigten eine auskömmliche Finanzausstattung. Um den Jobcentern eine vernünftige Planung zu ermöglichen, dürfen die Mittel nicht nur für ein Jahr feststehen, sondern müssen längerfristig planbar sein.

Das vollständige Positionspapier des DLT "Vorschläge zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit" finden Sie hier.