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Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV

Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden künftig regulär für ein Jahr statt nur für sechs Monate bewilligt. Mit dieser und zahlreichen weiteren Änderungen will die Bundesregierung Regelungen des SGB II vereinfachen und neu strukturieren.

In dem von ihr nun vorgelegten Gesetzentwurf (18/8041) eines Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II bezieht sie sich zu einem Großteil auf Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungs- und des Verfahrensrechts.

Die Neuregelungen betreffen unter anderem Fragen der Einkommensanrechnung und Leistungsgrundsätze, der Beratung der Leistungsberechtigten durch Konkretisierungen der Eingliederungsvereinbarung und verbesserte Möglichkeiten der Ausbildungsförderung.

Für Auszubildende soll es künftig möglich sein, aufstockend ALG II unter Anrechnung von Ausbildungsvergütung und Ausbildungsförderung zu erhalten. Auch wenn kein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht, kann künftig ALG II beantragt werden. Dadurch soll die Aufnahme einer Ausbildung erleichtert werden.

Den 132 Seiten umfassenden Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 18/8041) finden Sie hier.