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Kunden der Jobcenter profitieren von Rechtsvereinfachungen

Der überwiegende Teil der Regelungen des sogenannten "Rechtsvereinfachungsgesetzes" tritt heute (1. August 2016) in Kraft, einige Vorschriften werden ab dem 1. Januar 2017 wirksam. Die Änderungen sollen den Mitarbeitern in den Jobcentern größere zeitliche Spielräume für die Integration von Langzeitarbeitslosen verschaffen.

Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch machen es Jobcentern zukünftig möglich, beispielsweise Azubis finanziell zu unterstützen.

Zudem können die Jobcenter ab jetzt Kunden, die eine Arbeit aufnehmen, bei Bedarf bis zu sechs Monate weiter fördern und unterstützen.

Weiterhin bestehen Anzeige- und Bescheinigungspflichten bei Arbeitsunfähigkeit nur noch, wenn sie individuell vereinbart worden sind.

Es ändert sich auch der Regel-Bewilligungszeitraum von Hartz-IV-Leistungen von sechs auf zwölf Monate.

Personen, die aufstockend zum Arbeitslosengeld Hartz-IV-Leistungen beziehen, werden ab Januar 2017 von den Arbeitsagenturen vermittlerisch betreut.

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 diese und weitere Vereinfachungen im Rahmen des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. Die Änderungen gehen auf Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung" zurück.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 1. August 2016