News

03

25

Teilhabechancengesetz - Weisungen der BA zu §§ 16e und 16i SGB II

Das Teilhabechancengesetz soll Langzeitarbeitslose einen geförderten Arbeitsplatz ermöglichen. Die Bundesagentur für Arbeit hat nun fachliche Weisungen zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes veröffentlicht.

Die BA lässt den Jobcentern mit den kürzlich veröffentlichen fachlichen Weisungen viele Freiheiten bei der Ausgestaltung der Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt .

Download der fachlichen Weisungen zu § 16e SGB II "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen"

Download der fachlichen Weisungen zu § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt"