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Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, soll jedem Arbeitnehmer die Chance geben, sich im (oder auch außerhalb seines Berufes) weiterzubilden.

Ziel des Gesetzes ist es, Beschäftigte - unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße - dabei zu unterstützen, ihre beruflichen Kompetenzen zu erweitern und sich für den digitalen Wandel fit zu machen. Mithilfe von Weiterbildung soll dafür gesorgt werden, dass Beschäftigte dem zunehmend digitalisierten und automatisierten Arbeitsmarkt gewachsen sind.

Hier geht's zum Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz).