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ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter

Das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt zählt seit seinem Start 2015 rund 6.700 Teilnehmer. Ursprünglich war geplant, über dieses mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderte Programm 33.000 Stellen abzurufen.

Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Von den im Mai 2016 registrierten 5.642 Teilnehmern waren 32 Prozent Frauen, 19 Prozent Migranten und 21 Prozent Menschen über 54 Jahre, heißt es in der Antwort.

Im Mai 2015 startete das „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter" (ESF: Europäischer Sozialfonds). Das Programm umfasst Lohnkostenzuschüsse, durch die Langzeitarbeitslose den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt schaffen sollen. In den ersten sechs Monaten erhält der Arbeitgeber 75 Prozent, in den folgenden neun Monaten 50 Prozent und danach für drei Monate 25 Prozent des Gesamtlohns. Der Arbeitgeber muss sich verpflichten, die Teilnehmer anschließend ein weiteres halbes Jahr ohne Zuschüsse bei vollem Gehalt zu beschäftigen (Nachbeschäftigungspflicht).

Gefördert werden außerdem Arbeitsplatzakquisiteure bei den Jobcentern.

Adressaten des Programms sind (i.d.R. über 35-jährige) Langzeitarbeitslose, die mindestens seit zwei Jahren ohne Job sind, über keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen und vermutlich mit einer anderen Förderung nicht in Arbeit gebracht werden können. Vorgesehen ist ein begleitendes Coaching.

Intensiv geförderten Langzeitarbeitslosen, die weitere Teilnahmevoraussetzungen erfüllen müssen, werden höhere Lohnkostenzuschüsse über einen längeren Zeitraum gewährt. Eine Nachbeschäftigungspflicht ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/8844) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum "ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter".