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Überplanmäßige Ausgabe im Bereich Arbeitslosengeld II in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro genehmigt

Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich Arbeitslosengeld II in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro genehmigt.

Der zusätzliche Bedarf resultiere "insbesondere daraus, dass sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ungünstiger entwickelt hat als bei den Ansätzen zum Bundeshaushalt 2017 angenommen".

Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung zur Haushaltsführung 2017 hervor: Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1101 Titel 681 12 - Arbeitslosengeld II - bis zu einer Höhe von 600 Mio. Euro