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SGB-II-Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung im ersten Halbjahr 2016

Die 303 Jobcenter gE (JC gE: gemeinsame Einrichtungen) haben im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 993 Millionen Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) ausgegeben. Dies waren 50 Millionen Euro weniger als im ersten Halbjahr 2015, heißt es in den Materialien des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) vom 05.08.2016.

50 Millionen Euro weniger, obwohl diesen 303 Jobcentern (JC gE) vom Bund im laufenden Haushaltsjahr 222 Millionen Euro mehr für "SGB-II-Eingliederungsleistungen" (EGL) zugeteilt wurden als im Vorjahr (2015), darunter 183 Millionen Euro für "flüchtlingsinduzierte Mehrbedarfe" (BMAS).

Gemessen an den zugeteilten Bundesmitteln für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2016 - insgesamt 2,919 Milliarden Euro - wurden im ersten Halbjahr 2016 lediglich 34,0 Prozent der zugeteilten Mittel für diese Leistungen ausgegeben. Im ersten Halbjahr 2015 betrug die rechnerische Ausschöpfungsquote 38,6 Prozent.

Im vergangenen Haushaltsjahr 2015 wurden für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" der Jobcenter gE insgesamt 483 Millionen Euro mehr ausgegeben als die dafür zugeteilten 3,010 Milliarden Euro. Dem standen im Haushaltsjahr 2015 Minderausgaben in Höhe von etwa 541 Millionen Euro bei den zugeteilten Bundesmitteln für "SGB II-Eingliederungsleistungen" (EGL) gegenüber.

Im Haushaltsjahr 2016 wurden den Jobcentern gE insgesamt 3,356 Milliarden Euro für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" zugeteilt, 346 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, darunter 238 Millionen Euro für "flüchtlingsinduzierte Mehrbedarfe".

Die vollständigen BIAJ-Materialien vom 05.08.2016 finden Sie hier.